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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V. findest du hier .

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Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V.
Ortsgruppenjugendordnung



Die Ortsgruppenjugendordnung der Jugend der Deutschen-Lebens-Rettungsgesellschaft Ortsgruppe Pirmasens e.V. basiert auf § 6 der Satzung der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V., der Landesjugendordnung der DLRG Jugend Rheinland-Pfalz und dem „Leitbild der DLRG-Jugend“. Die Ortsgruppenjugendordnung richtet sich an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Verband. Die genannten Funktionsbezeichnungen verstehen sich als geschlechtsneutral.

§ 1 Name, Mitgliedschaft
1. Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V., im folgenden DLRG Jugend Pirmasens genannt, bilden alle Mitglieder der DLRG bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten Vertreter und benannten Mitarbeitenden.


§ 2 Ziele und Inhalte
1. Die DLRG Jugend Pirmasens ist eine gemeinnützige, humanitäre Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom "Leitbild der DLRG-Jugend" bestimmt.
2. Die DLRG Jugend Pirmasens ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Die Mittel der DLRG Ortsgruppe Pirmasens dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Die DLRG Jugend Pirmasens darf keine Personen durch Aufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, und durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.

§ 3 Aufgaben
1. Oberste gleichberechtigte Aufgaben der DLRG Jugend Pirmasens sind:
a. die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
b. einen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, selbstbewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten zu leisten.
c. die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv und wirksam innerhalb und außerhalb des Verbandes zu vertreten.
d. auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen und aktiv zu deren Lösung beizutragen.
e. die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Lebenswelten.
2. Parteipolitische, religiöse und militante Inhalte bleiben ausgeschlossen.
3. Die DLRG Jugend Pirmasens fühlt sich der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e. V. verbunden sowie dem "Leitbild der DLRG-Jugend" verpflichtet.

§ 4 Selbstständigkeit
1. Die DLRG Jugend Pirmasens arbeitet selbstständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
2. Die DLRG Jugend Pirmasens verfügt nicht über eigene Finanzen. Der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Pirmasens schreibt der DLRG Jugend Pirmasens in ihrem Haushaltsplan finanzielle Mittel zu, über die die DLRG Jugend Pirmasens verfügen kann. Abrechnungen werden von der DLRG Ortsgruppe Pirmasens bearbeitet.
3. Sind nach dem Ablauf eines Jahres nicht alle für die Jugend festgeschriebenen Finanzmittel verbraucht, fallen sie an die DLRG Ortsgruppe Pirmasens zurück.

§ 5 Wahlrecht
1. Jedes Mitglied der DLRG Jugend Pirmasens hat das Recht zu wählen. Das Recht gewählt zu werden beginnt mit 12 Jahren.
2. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
3. Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen, eine Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich.

§ 6 Organe
1. Organe der DLRG Jugend Pirmasens sind:
a. Ortsgruppenjugendtag (OG-JT)
b. Ortsgruppenjugendrat (OG-JR)
c. Ortsgruppenjugendvorstand (OG-JV)
Die Organe tagen grundsätzlich verbandsoffen.

§ 7 Ortsgruppenjugendtag ((OG-JT)
1. Der Ortsgruppenjugendtag ist das oberste Organ der DLRG Jugend Ortsgruppe Pirmasens.
2. Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendtags sind:
a. die Mitglieder der DLRG Jugend Pirmasens
3. Der Ortsgruppenjugendtag findet alle 2 Jahre jeweils vor der Jahreshauptversammlung der DLRG Pirmasens im gleichen Kalenderjahr wie diese statt.
4. Die Aufgaben des Ortsgruppenjugendtags sind:
a. Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG Jugend Ortsgruppe Pirmasens
b. Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen
c. Berichte der Mitglieder des Ortsgruppenjugendvorstands
d. Entlastung des Ortsgruppenjugendvorstandes
e. Wahl des Ortsgruppenjugendvorstandes
f. Wahl der Delegierten zum Bezirksjugendtag
g. Änderung und Verabschiedung der Ortsgruppenjugendordnung
h. Genehmigung des Haushaltsplans
i. Beschlussfassung über Anträge
j. Einsetzen von Kommissionen, Arbeitsgruppen und Projekten für bestimmte Aufgaben auf begrenzte Zeit sowie Entgegennahme ihrer Berichte
5. Ein außerordentlicher Ortsgruppenjugendtag muss auf Beschluss des Ortsgruppenjugendvorstandes, auf Beschluss des Vorstandes der DLRG Ortsgruppe Pirmasens oder mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder der DLRG Jugend Pirmasens innerhalb von sechs Wochen einberufen werden.

§ 8 Ortsgruppenjugendrat (OG-JR)
1. Der Ortsgruppenjugendrat ist zwischen den Ortsgruppenjugendtagen das höchste Organ der DLRG Jugend Pirmasens.
2. Stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgruppenjugendrates sind:
a. die Mitglieder der DLRG Jugend Pirmasens
3. Der Ortsgruppenjugendrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen außer in Jahren mit Ortsgruppenjugendtag.
4. Die Aufgaben des Ortsgruppenjugendrates sind die des Ortsgruppenjugendtages mit folgenden Ausnahmen:
a. Wahl des Ortsgruppenjugendvorstandes
b. Änderung und Verabschiedung der Ortsgruppenjugendordnung.
5. Als Aufgaben des Ortsgruppenjugendrates kommen bei Bedarf hinzu:
a. Nachwahlen einzelner Ortsgruppenjugendvorstandsmitglieder
b. Misstrauensvotum gegen einzelne gewählte Ortsgruppenjugendvorstandsmitglieder durch Wahl eines Nachfolgers mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten
6. Ein außerordentlicher Ortsgruppenjugendrat muss auf Beschluss des Ortsgruppenjugendvorstandes, auf Beschluss des Vorstandes der DLRG Ortsgruppe Pirmasens oder mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder der DLRG Jugend Pirmasens innerhalb von sechs Wochen einberufen werden.

§ 9 Ortsgruppenjugendvorstand (OG-JV)
1. Der Ortsgruppenjugendvorstand ist das Planungs- und Ausführungsorgan der DLRG Jugend Pirmasens.
2. Der Ortsgruppenjugendvorstand setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Mitgliedern:
a. dem Ortsgruppenjugendvorsitzenden
b. mindestens einem, maximal zwei stellvertretenden Ortsgruppenjugendvorsitzenden
c. bis zu 4 Beisitzern
d. Schriftführer
e. ein vom Ortsgruppenvorstand bestimmtes Vorstandsmitglied, der weder Jugendleiter noch dessen Stellvertreter ist
f. dem SRuS
3. Eine Besetzung des Ortsgruppenjugendvorstandes mit gleicher Anzahl von Frauen und Männern ist anzustreben.
4. Die Wahl der Ortsgruppenjugendvorstandsmitglieder findet alle zwei Jahre statt. Der Ortsgruppenjugendvorstand wird vom Ortsgruppenjugendtag für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
Jedes Ortsgruppenjugendvorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V. endet auch das Amt eines Ortsgruppenjugendvorstandsmitgliedes.
5. Der Ortsgruppenjugendvorstand kann Arbeitsgruppen und Projekte einsetzen. Er ist für die Vorbereitung und Durchführung der Foren zu aktuellen Themen der DLRG Jugend Pirmasens verantwortlich.
6. Der Ortsgruppenjugendvorstand tritt mindestens 2 Mal jährlich zusammen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Ortsgruppenjugendvorstandes muss eine Sitzung innerhalb von vier Wochen einberufen werden.
7. Der Ortsgruppenjugendvorstand führt die Geschäfte der DLRG Jugend Pirmasens nach einem Geschäftsverteilungsplan, den er sich selbst gibt.
8. Der Ortsgruppenjugendvorstand vertritt die DLRG Jugend Pirmasens in den Gremien des Kreis-/Stadtjugendringes.
9. Im Falle des Rücktritts des kompletten Ortsgruppenjugendvorstandes erhält der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Pirmasens die Aufgabe, den folgenden Ortsgruppenjugendrat-/tag zu organisieren und dort die Wahl eines neuen Vorstandes in die Wege zu leiten. Der neue Ortsgruppenjugendvorstand bleibt bis zum darauf folgenden Ortsgruppenjugendtag im Amt.
10. Stellt sich kein Mitglied der DLRG Pirmasens zur Wahl oder erhält kein Kandidat die nötige Stimmenanzahl, übernimmt der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Pirmasens die Arbeit der DLRG Jugend Pirmasens bis zum nächsten Ortsgruppenjugendrat-/tag und erhält die Aufgabe, diesen zu organisieren.

§ 10 Einladungen
1. Einladungsfristen:
a. Beim Ortsgruppenjugendtag besteht eine Einladungsfrist von vier Wochen.
b. Beim Ortsgruppenjugendrat besteht eine Einladungsfrist von vier Wochen.
c. Beim Ortsgruppenjugendvorstand besteht eine Einladungsfrist von einer Woche.
d. Bei außerordentlichen Tagungen von Ortsgruppenjugendrat-/tag gilt eine Einladungsfrist von zwei, bei einer außerordentlichen Tagungen von Ortsgruppenjugendvorstand gilt eine Einladungsfrist von einer Woche.
2. Die Einladungen werden während den Schwimmkursen auf Weisung des Ortsgruppenjugendvorsitzenden verteilt; die vorläufige Tagesordnung ist beizufügen. Das übergeordnete Gremium ist gleichzeitig ebenso einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren.

§ 11 Anträge
1. Anträge zum Ortsgruppenjugendtag müssen dem Ortsgruppenjugendvorsitzenden zwei Wochen vor Tagungsbeginn zugegangen sein; bei einem außerordentlichen Ortsgruppenjugendtag beträgt die Frist eine Woche.
2. Anträge zum Ortsgruppenjugendrat müssen dem Ortsgruppenjugendvorsitzenden zwei Wochen vor Tagungsbeginn zugegangen sein; bei einem außerordentlichen Ortsgruppenjugendrat beträgt die Frist eine Woche.
3. Über Anträge, die später eingehen oder erst bei dem Ortsgruppenjugendrat/tag gestellt werden, kann beschlossen werden, wenn die Dringlichkeit mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder anerkannt ist.

§ 12 Beschlussfähigkeit
1. Ortsgruppenjugendrat/-tag der DLRG Jugend Pirmasens sind bei fristgerechter Ladung grundsätzlich beschlussfähig. Im Jugendvorstand erfordert die Beschlussfähigkeit eine Anwesenheit von 1/2 der Mitglieder des Jugendvorstandes.

§ 13 Änderungen der Ortsgruppenjugendordnung
1. Änderungsanträge zur Ortsgruppenjugendordnung müssen mit der Einladung zum Ortsgruppenjugendtag versandt werden.
2. Änderungen zur Ortsgruppenjugendordnung können nur vom Ortsgruppenjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Der Ortsgruppentag bzw. Ortsgruppenverbandsrat nimmt die neue OG-JO auf seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis.

§ 14 Auflösung
1. Die Auflösung der DLRG Jugend Pirmasens kann nur auf einem Ortsgruppenjugendtag bzw. außerordentlichen Ortsgruppenjugendtag beschlossen werden unter Berücksichtigung von § 7, § 10, § 11, §12 und § 15 der Ortsgruppenjugendordnung.
2. Nach Auflösung oder Aufhebung der DLRG Jugend Pirmasens oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks wird das Sach- und Barvermögen der übergeordneten Gliederung DLRG Ortsgruppe Pirmasens e.V. zur Verfügung gestellt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Jugendarbeit zu verwenden hat.

§ 15 Geschäftsordnung
1. Die Geschäftsordnung der DLRG Jugend Pirmasens ist identisch mit der jeweils gültigen Fassung der Geschäftsordnung des DLRG Pirmasens e.V.

§ 16 Gültigkeit
1. Diese Ortsgruppenjugendordnung wurde am 8.3.2014 beschlossen und durch den Vorstand der Ortsgruppe Pirmasens bestätigt.
Die 1. Änderung wurde am 28.3.2015 beschlossen, dabei vollständig neu gefasst und ist am 28.3.2015 in Kraft getreten.

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